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Sekundarstufe I - Klassen 7-9

Eintritt in den gymnasialen Bildungsgang in Klasse 7

Am Ende des 1. Halbjahres der Jahrgangsstufe 6 wird eine schriftliche Schullaufbahnempfehlung erteilt, auf deren Grundlage nach entsprechender Beratung der Erziehungsberechtigten die Wahl der weiterführenden Bildungsgänge erfolgt. (§ 15 (4), Schulgesetz M-V)
Sofern die Erziehungsberechtigten sich entgegen der Schullaufbahnempfehlung für den Besuch des gymnasialen Bildungsganges entscheiden, gilt das erste Schuljahr der Jahrgangsstufe 7 als Erprobungsschuljahr. Sofern die Schülerin/ der Schüler die Probezeit nicht erfolgreich absolviert, hat sie/ er diesen Bildungsgang zu verlassen (§ 66 (2), Schulgesetz M-V).

Die Probezeit gilt als bestanden, wenn:

  1. die Leistungen in allen Fächern mindestens mit "ausreichend" bewertet worden sind oder
  2. trotz nicht ausreichender Leistungen in einzelnen Fächern von ihr o. ihm unter Berücksichtigung der Lernentwicklung im gesamten Beurteilungszeitraum in der nächsten Jahrgangsstufe eine erfolgreiche Mitarbeit erwartet werden kann.

    (§ 64 (1), Schulgesetz M-V)

Die Klassenstufen 7-9 bilden die Sekundarstufe I des gymnasialen Bildungsgangs. Der Übergang zwischen den Klassenstufen erfolgt durch Versetzungsbeschluss der Klassenkonferenz zum Schuljahresende. Die Versetzung bzw. Nichtversetzung wird auf dem jeweiligen Jahreszeugnis ausgewiesen.

Am Hansa-Gymnasium wird der Unterricht nach der Schulinternen Kontingentstundentafel für die Jahrgangsstufen 7-10 erteilt.

Dabei findet der Unterricht in der Regel in Blöcken a 80 Minuten statt. Eine Unterrichtsstunde entspricht somit 40 Minuten. Einzelstunden können zu Unterrichtsblöcken, die epochal erteilt werden, zusammengefaßt werden. Die durch unseren Rythmus 80+10 zunächst eingesparten Unterrichtszeiten erhalten unsere Schülern als besondere Unterrichtszeiten mit dem Schwerpunkt "Selbstständiges und Selbstgesteuertes Lernen" in Form von Wochenplanarbeit (Wopla) und Lernzeit (LZ) zurück. Lesen Sie dazu mehr im Konzept zur Ganztagsschule.

Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens

Eine graduierte Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens erfolgt für jede Schülerin/ jeden Schüler an allgemeinbildenden Schulen ab der Jahrgangsstufe 2 bis Ende des 1. Halbjahres der Jahrgangsstufe 10 auf allen Halbjahres-, Jahres- und Übergangszeignissen.
Mindestens einmal in jedem Schuljahr führen KlassenleiterInnen individuelle Beratungsgespräche mit SchülerInnen und ihren Erziehungsberechtigten über das Arbeits- und Sozialverhalten durch.
Die Bewertungsbereiche umfassen beim Arbeitsverhalten die Kategorien Fleiß und Zuverlässigkeit, beim Sozialverhalten die Kategorien Umgangsformen und Teamfähigkeit.
Die Bewertungsgrade staffeln sich von "sehr gut" (wenn das Verhalten der Schülerin/ des Schülers den Anforderungen im besonderen Maße entspricht) bis "ungenügend" (wenn das Verhalten der Schülerin/ des Schülers den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundlagen so unzureichend sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können).
Lesen Sie ausführlich dazu die Verordnung zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens an allgemeinbildenden Schulen in M-V vom 8. Mai 2013.

Leistungsbewertung in der Sekundarstufe I

Die am 30.04.2014 inkraftgetretene Verordnung zur einheitlichen Leistungsbewertung an den Schulen des Landes M-V regelt das Nähere zu den Kriterien und Verfahren Leistungsbewertung.
Leistungsbewertung umfasst mündliche, schriftliche und ggf. praktische Formen der Leistungsermittlung.
Die Leistungsermittlung erfolgt in Form von Klassenarbeiten sowie in der Form der Ermittlung sonstiger Leistungen. Sonstige Leistungen sind alle weiteren erbrachten schriftlichen, mündlichen oder praktischen Leistungen.
Im Sekundarbereich I gehen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch sowie 2. Fremdsprache die Klassenarbeiten mit einem Anteil von 50 % in die Gesamtwertung ein. Am Hansa-Gymnasium werden in diesen Fächern jeweils 3 Klassenarbeiten im Schuljahr geschrieben, in weiteren Fächern keine.
Die Bewertung von Klassenarbeiten erfolgt auf folgender Grundlage:
Tabelle: Bewertungsmaßstab Klassenarbeiten Sek. I
Schriftliche Lernerfolgskontrollen unterscheiden sich von Klassenarbeiten durch einen geringeren Umfang und eine geringere Komplexität. Zur Orientierung der Bewertung dient die oben gezeigte Tabelle.
Lesen Sie dazu auch die Verordnung zur einheitlichen Leistungsbewertung an den Schulen des Landes M-V.
Weitere konkrete Regelungen am Hansa-Gymnasium, die durch Beschluss der Lehrerkonferenz seit dem Schuljahr 2014/15 inkraftgetreten sind, können Sie unter dem Link Bewertung nachlesen.

Abschlüsse und Prüfungen

Auszug SchulG M-V, § 19, As. 4: Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums erreichen die Schülerinnen und Schüler einen Abschluss, der der Berufsreife gleichwertig ist. Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums erreichen die Schülerinnen und Schüler, deren Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 einen Notendurchschnitt über alle Fächer von bis zu 3,9 oder besser aufweist, einen Abschluss, der der Mittleren Reife gleichwertig ist. Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen und die Mittlere Reife anstreben, können sich an der bisher besuchten Schule einer entsprechenden zentralen Prüfung unterziehen. Diese orientiert sich an den Prüfungen zur Mittleren Reife.

Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 tritt der Schüler in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe ein. Weitere Informationen zur gymnasialen Oberstufe und den möglichen Abschlüssen finden Sie in der Rubrik Sekundarstufe II.

Zusatzinformationen

Bildungsserver M-V
Informationen zum Thema Gymnasien
  Letzte Aktualisierung: 10.06.2022